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Rechtliche Hinweise

Haftungsausschluss 
 
1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Halle, Juni 2004

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bildungszentrum energie GmbH

1. Anwendungsbereich
Für alle Leistungen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Aus- und Weiterbildung durch die bze GmbH an den Vertragspartner ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die bze GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos Leistungen erbringt. Die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie verpflichten die bze GmbH nur, wenn diese sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Die Angebote der bze GmbH sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.


2. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Teilnehmergebühren und Preise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer (USt.) ist, soweit nicht anders ausgewiesen, in den Preisen der bze GmbH nicht enthalten. Die jeweils geltende gesetz-liche Umsatzsteuer wird, soweit diese anfällt, gesondert ausgewiesen. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Preisminderung. Die Rechnungsstellung erfolgt vor dem Beginn der Veranstaltung. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes mit Verfügungsmöglichkeit auf dem Konto der bze GmbH maßgebend. Der Vertragspartner darf nur mit Zustimmung der bze GmbH Forderungen an Dritte abtreten, verpfänden und/oder als Sicherheit hinterlegen. Der Vertragspartner darf gegenüber der bze GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


3. Urheberrechte
Die bze GmbH behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der bze GmbH darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unter-richtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren der bze GmbH eingesetzt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der in der Veranstaltung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Von den Vertragspartnern mitgebrachte Datenträger dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der bze GmbH auf Rechnern der bze GmbH verwendet werden.


4. Vertragsbeendigung
Ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung der bze GmbH ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn die bze GmbH die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Kündigt der Vertragspartner einen Vertrag vorzeitig, kann die bze GmbH eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises bzw. Honorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die bze GmbH einen höheren Schaden nachweist oder der Vertragspartner nachweist, dass der bze GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

 
5. Seminare und Weiterbildung
Die nachfolgenden Regelungen 5. a) bis 5. b) gelten ausschließlich bei Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen der bze GmbH.

 
a) Anmeldungen
Anmeldungen sind in Textform möglich. Jede Anmeldung wird von der bze GmbH schriftlich durch Einladung bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Bei Überbelegung bietet die bze GmbH einen Ersatztermin an.

 
b) Absage/Rücktritt
Die bze GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die bze GmbH wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner der bze GmbH müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der bze GmbH eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmer-gebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei der bze GmbH. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteil-nehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.


6. Haftung
Die Haftung von bze GmbH ist beschränkt auf Schäden aus grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten sowie grob fahrlässigem und vorsätz-lichem Verhalten ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, außer es handelt sich um Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um vorhersehbare vertragstypische Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet wäre (Kardinalpflichten). Die Haftung aus einer weder grob fahrlässigen, noch vorsätzlichen Verletzung von Kardinal-pflichten ist hinsichtlich entgangenem Gewinn und Produktionsausfall ausgeschlossen.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für sämtliche gegenseitige Ansprüche und Verbindlichkeiten Halle/Saale.


8. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertrags-partners aus dem mit der bze GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der bze GmbH. Änderungen und Ergänzun-gen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner ver-pflichten sich in diesen Fällen, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Stand: 01.07.2015